Beitragsordnung des SV Einheit 1875 Worbis e.V.
Beiträge
- 30 €/Jahr
Kinder bis 6 Jahre (gilt bis einschl. dem gesamten Jahr, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet)
- 42 €/Jahr
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre (gilt bis einschl. dem gesamten Jahr, in dem das Kind/Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet)
- 54 €/Jahr
Schüler/Auszubildende/Studenten ab 18 Jahre - nur auf Antragstellung (ab dem Jahr, in dem der Schüler/Auszubildende/Student das 19. Lebensjahr vollendet bis einschl. dem Jahr in dem die Schule/Ausbildung/Studium beendet wird)
- 54 €/Jahr
Seniorin/Senior (gilt ab dem Jahr, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird)
- 60 €/Jahr
Erwachsene
Ausnahmen
- 30 €/Jahr
Passive Mitglieder/Fördermitglieder (nach Antragstellung)
- 42 €/Jahr
Gymnastik
- 36 €/Jahr
Reha (bei Antragstellung auf Vereinsmitgliedschaft ab 06.03.2015, ansonsten bleibt der bisherige Beitrag bestehen)
- 54 €/Jahr
Badminton
Ist ein Mitglied mehreren Abteilungen zugeordnet, ist der höhere Mitgliedsbeitrag maßgebend.
Die Beiträge werden im Rahmen des Lastschriftverfahrens vom Konto des Mitgliedes eingezogen.
Wird mit dem Antrag auf Mitgliedschaft keine Einziehung des Mitgliedsbeitrages im Lastschriftverfahren ermöglicht oder später vom Mitglied widerrufen, wird ein Zusatzbeitrag von 12,00 €/Jahr vom Mitglied erhoben.
Sollte die jeweilige Einziehung des Mitgliedsbeitrages auf das Konto des Vereins vom Konto des Mitgliedes scheitern und das Vereinsmitglied hierfür verantwortlich sein, wird im Falle einer Mahnung eine Gebühr von 2,50 €/Mahnung fällig.
Familienrabatte des SV Einheit 1875 Worbis e.V.
Voraussetzung
- Gemeinsamer Antrag aller Familienmitglieder mit Abbuchung des Gesamtbetrages vom selben Konto bis 31.01.des laufenden Mitgliedsbeitragsjahres (Eingang im Sportbüro) notw., ansonsten kein Anspruch auf Familienrabatt in dem betreffenden Beitragsjahr.
Für das Jahr 2015 wird diese Frist bis zum 31.03.2015 verlängert. - Bei Neuantrag auf Vereinsmitgliedschaft bis zum 31.01. eines jeden Jahres (Eingang im Sportbüro) ist, soweit dann der Familienrabatt Anwendung finden kann, weil bereits ein Familienmitglied oder mehrere Familienmitglieder Vereinsmitglied/er ist/sind, für die Erlangung des Familienrabattes gleichzeitig der Antrag aller Familienmitglieder mit Abbuchung des Gesamtbetrages vom selben Konto zu stellen.
Soweit dieser Neuantrag bis zum 31.01.des laufenden Mitgliedsbeitragsjahres erfolgt, kommt der Familienrabatt bereits im laufenden Beitragsjahr zur Anwendung, andernfalls erst im darauffolgenden Beitragsjahr.
Für das Jahr 2015 wird diese Frist bis zum 31.03.2015 verlängert. - Soweit der Familienrabatt gewährt wurde, ist für die Mitglieder, die diesen Familienrabatt betreffen, die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nur zum Ende des jeweiligen Beitragsjahres möglich.
Der Familienrabatt verfällt für alle betreffenden Mitglieder, wenn eine Gutschrift des Mitgliedsbeitrages oder ein Teil des Mitgliedsbeitrages im Rahmen des durchgeführten Lastschriftverfahrens auf dem Konto des Vereins aus Gründen, die in der Person des/der Mitgliedes/er liegt, zum Einzugszeitpunkt scheitert.
Familienrabatte
- 2 Personen
Mutter + Kind/Vater + Kind/2 Kinder einer Familie= Gesamtbetrag - 12 € (pro Mitglied – 6€)
dies gilt auch für Schüler, Auszubildende und Studenten, soweit Antrag mit Nachweis vorliegt
Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft = Gesamtbetrag – 12 € (pro Mitglied – 6€) - 3 Personen
Ehepaar mit Kind/eingetragene Lebensgemeinschaft mit Kind/Mutter + 2 Kinder/Vater + 2Kinder /3Kinder einer Familie = Gesamtbetrag - 18 € (pro Mitglied – 6€)
dies gilt auch für Schüler, Auszubildende und Studenten, soweit Antrag mit Nachweis vorliegt - 4 Personen
Ehepaar mit 2 Kindern/eingetragene Lebensgemeinschaft mit 2 Kindern/Mutter + 3 Kinder/Vater + 3 Kinder/4 Kinder einer Familie = Gesamtbetrag - 36 € (pro Mitglied bzw. für jedes weitere Kind – 9€)
dies gilt auch für Schüler, Auszubildende und Studenten, soweit Antrag mit Nachweis vorliegt
Rabatt für aktive Vereinstätigkeiten
- ist bei Berechnung des Gesamtbetrages des Familienrabattes für jede einzelne Person mit zu berücksichtigen
- Mitteilung erfolgt zu den aktiven Trainern/Übungsleitern durch die Abteilungsleiter bis 31.01. des laufenden Mitgliedsbeitragsjahres an das Sportbüro (Frist unbedingt einzuhalten)
Für das Jahr 2015 wird die Frist bis zum 31.03.2015 verlängert (Frist unbedingt einzuhalten)
Rabatte:
1. Geschäftsführender Vorstand
- 18 €
1.1. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden
- 24 €
1.2. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen (siehe Ziffer 3 -5) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden
- 36 € (mit Ziffer 3)
- 42 € (mit Ziffer 4)
- 48 € (mit Ziffer 5)
2. Abteilungsleiter+Abteilungsleiterin;Beigeordneter+Beigeordnete;aktiver Übungsleiter /in (ohne Lizenz);aktiver Schiedsrichter/in; aktive Kampfrichter/in
- 12 €
2.1. wenn mehrere Funktionen (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden
- 18 €
3. aktiver Trainer mit C-Lizenz
- 18 €
3.1. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden
- 24 €
4. aktiver Trainer mit B-Lizenz
- 24 €
4.1. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden
- 30 €
5. aktiver Trainer mit A-Lizenz
- 30 €
5.1. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden
- 36 €
Die Mitgliedsbeiträge werden zum 31.03. und zum 30.09. eines jeden Beitragsjahres per Lastschrift eingezogen.
Im Beitragsjahr 2015 verschiebt sich wegen der neuen Mitgliedsbeitragsstruktur der erste Zahlungstermin auf den 30.04.2015.
Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2015 in Kraft.