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Beitragsordnung des SV Einheit 1875 Worbis e.V.

Beiträge

  • 30 €/Jahr
    Kinder bis 6 Jahre (gilt bis einschl. dem gesamten  Jahr, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet)
  • 42 €/Jahr
    Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre (gilt bis einschl. dem gesamten  Jahr, in dem das Kind/Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet)
  • 54 €/Jahr 
    Schüler/Auszubildende/Studenten ab 18 Jahre - nur auf Antragstellung (ab dem Jahr, in dem der Schüler/Auszubildende/Student das 19. Lebensjahr vollendet bis einschl. dem Jahr in dem die Schule/Ausbildung/Studium beendet wird)
  • 54 €/Jahr
    Seniorin/Senior (gilt ab dem Jahr, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird)
  • 60 €/Jahr
    Erwachsene

Ausnahmen

  • 30 €/Jahr
    Passive Mitglieder/Fördermitglieder (nach Antragstellung)
  • 42 €/Jahr
    Gymnastik
  • 36 €/Jahr
    Reha (bei Antragstellung auf Vereinsmitgliedschaft ab 06.03.2015, ansonsten bleibt der bisherige Beitrag bestehen)
  • 54 €/Jahr
    Badminton

Ist ein Mitglied mehreren Abteilungen zugeordnet, ist der höhere Mitgliedsbeitrag maßgebend.

Die Beiträge werden im Rahmen des Lastschriftverfahrens vom Konto des Mitgliedes eingezogen.

Wird mit dem Antrag auf Mitgliedschaft keine Einziehung des Mitgliedsbeitrages im Lastschriftverfahren  ermöglicht oder später vom Mitglied widerrufen, wird ein Zusatzbeitrag von 12,00 €/Jahr vom Mitglied erhoben.

Sollte die jeweilige Einziehung des Mitgliedsbeitrages auf das Konto des Vereins vom Konto des Mitgliedes scheitern und das Vereinsmitglied hierfür verantwortlich sein, wird im Falle einer Mahnung eine Gebühr von 2,50 €/Mahnung fällig.

Familienrabatte des SV Einheit 1875 Worbis e.V.

Voraussetzung

  1. Gemeinsamer Antrag aller Familienmitglieder mit Abbuchung des Gesamtbetrages  vom selben Konto bis 31.01.des laufenden Mitgliedsbeitragsjahres (Eingang im Sportbüro) notw., ansonsten kein Anspruch auf Familienrabatt in dem betreffenden Beitragsjahr.
    Für das Jahr 2015 wird diese Frist bis zum 31.03.2015 verlängert.

  2. Bei Neuantrag auf Vereinsmitgliedschaft bis zum 31.01. eines jeden Jahres (Eingang im Sportbüro) ist, soweit dann der Familienrabatt Anwendung finden kann, weil bereits ein Familienmitglied oder mehrere Familienmitglieder Vereinsmitglied/er  ist/sind, für die Erlangung des Familienrabattes  gleichzeitig der  Antrag aller Familienmitglieder mit Abbuchung des Gesamtbetrages  vom selben Konto zu stellen.

    Soweit dieser Neuantrag bis zum 31.01.des laufenden Mitgliedsbeitragsjahres erfolgt, kommt der Familienrabatt bereits im laufenden Beitragsjahr zur Anwendung, andernfalls erst im darauffolgenden Beitragsjahr.

    Für das Jahr 2015 wird diese Frist bis zum 31.03.2015 verlängert.

  3. Soweit der Familienrabatt gewährt wurde, ist für die Mitglieder, die diesen Familienrabatt betreffen, die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nur zum Ende des jeweiligen Beitragsjahres möglich.

    Der Familienrabatt verfällt für alle betreffenden Mitglieder, wenn eine Gutschrift des Mitgliedsbeitrages oder ein Teil des Mitgliedsbeitrages im Rahmen des durchgeführten Lastschriftverfahrens auf dem Konto des Vereins  aus Gründen, die in der Person des/der Mitgliedes/er liegt, zum Einzugszeitpunkt scheitert.

Familienrabatte

  • 2 Personen

    Mutter + Kind/Vater + Kind/2 Kinder einer Familie= Gesamtbetrag - 12 € (pro Mitglied – 6€)

    dies gilt auch für Schüler, Auszubildende und Studenten, soweit Antrag mit Nachweis vorliegt

    Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft = Gesamtbetrag – 12 € (pro Mitglied – 6€)

  • 3 Personen

    Ehepaar mit Kind/eingetragene Lebensgemeinschaft mit Kind/Mutter + 2 Kinder/Vater + 2Kinder /3Kinder einer Familie = Gesamtbetrag - 18 € (pro Mitglied – 6€)

    dies gilt auch für Schüler, Auszubildende und Studenten, soweit Antrag mit Nachweis vorliegt

  • 4 Personen

    Ehepaar mit 2 Kindern/eingetragene Lebensgemeinschaft mit 2 Kindern/Mutter + 3 Kinder/Vater + 3 Kinder/4 Kinder einer Familie = Gesamtbetrag - 36 € (pro Mitglied bzw. für jedes weitere Kind – 9€)

    dies gilt auch für Schüler, Auszubildende und Studenten, soweit Antrag mit Nachweis vorliegt

Rabatt für aktive Vereinstätigkeiten

  • ist bei Berechnung des Gesamtbetrages des  Familienrabattes für jede einzelne Person mit zu berücksichtigen
  • Mitteilung erfolgt zu den aktiven Trainern/Übungsleitern durch die Abteilungsleiter bis 31.01. des laufenden Mitgliedsbeitragsjahres an das Sportbüro (Frist unbedingt einzuhalten)

Für das Jahr 2015 wird die Frist bis zum 31.03.2015 verlängert  (Frist unbedingt einzuhalten)

Rabatte:

1. Geschäftsführender Vorstand

  • 18 €

1.1. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen  (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden 

  • 24 €

1.2. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen  (siehe Ziffer 3 -5) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden 

  • 36 € (mit Ziffer 3)
  • 42 € (mit Ziffer 4)
  • 48 € (mit Ziffer 5)

2. Abteilungsleiter+Abteilungsleiterin;Beigeordneter+Beigeordnete;aktiver Übungsleiter /in (ohne Lizenz);aktiver Schiedsrichter/in; aktive Kampfrichter/in

  • 12 €

2.1. wenn mehrere  Funktionen  (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden 

  • 18 €

3. aktiver Trainer mit C-Lizenz

  • 18 €

3.1. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen  (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden 

  • 24 €

4. aktiver Trainer mit B-Lizenz

  • 24 €

4.1. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen  (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden 

  • 30 €

5. aktiver Trainer mit A-Lizenz

  • 30 €

5.1. wenn zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Funktionen  (siehe Ziffer 2.) gleichzeitig aktiv ausgeübt werden 

  • 36 €

Die Mitgliedsbeiträge werden zum 31.03. und zum 30.09. eines jeden Beitragsjahres per Lastschrift eingezogen.

Im Beitragsjahr 2015 verschiebt sich wegen der neuen Mitgliedsbeitragsstruktur der erste Zahlungstermin auf den 30.04.2015.

Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2015 in Kraft.

Aufnahme- anträge

Kontakt

Geschäftsstelle
Freitags, 15:30 Uhr - 17:30 Uhr
Am Stadion 10
37339 Worbis
Telefon 036074/ 93354
Fax 036074/ 63664
E-Mail

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