Ehrenordnung des SV Einheit 1875 Worbis e.V.
Vorwort
Die Ehrung von Mitgliedern des Vereins ist Ausdruck von Dank und Anerkennung für Verdienste um die Entwicklung und Förderung des Vereins. Der Stellenwert eines Vereins in der Öffentlichkeit misst sich vor allem an seinem sportlichen und sozialen Engagement. Je mehr die Vereinsmitglieder für besondere Treue und Leistungen motiviert werden können, umso mehr ist damit eine Stärkung des Vereins verbunden.
§ 1 Vereinsehrungen
(1) Besondere Verdienste um den Verein werden vom SV Einheit 1875 Worbis durch folgende Ehrungen gewürdigt:
a) Vereinsehrenurkunde
b) Vereinsverdienstabzeichen
c) Ehrenmitgliedschaft
d) Ehrenvorsitzende/Ehrenvorsitzender
(2) Um Zweck und Wert der Ehrungen zu wahren, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die für eine Ehrung vorgeschlagenen Personen müssen die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen und der Auszeichnung würdig sein.
§2 Vereinsehrenurkunde
Die einfache Mitgliedschaft im Verein wird durch die Vereinsehrenurkunde besonders gewürdigt, und zwar
- bei 20jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft,
- bei 35jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft,
- und bei 50jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft.
§3 Vereinsverdienstabzeichen
Das Vereinsverdienstabzeichen wird in drei Stufen für besonders verdienstvolle Tätigkeit als ehrenamtliches Vereinsmitglied oder für herausragende Verdienste als Sportlerin/Sportler verliehen:
a) In Bronze für mindestens ununterbrochenen 5jährigen Tätigkeit/Verdienste.
b) In Silber für mindestens ununterbrochenen 10jährigen Tätigkeit/Verdienste.
c) In Gold für mindestens ununterbrochenen 20jährigen Tätigkeit/Verdienste.
§4 Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann ab 50jähriger Mitgliedschaft seit der Vollendung des 20. Lebensjahres verliehen werden.
Die Ehrenmitgliedschaft kann auch ordentlichen volljährigen Mitgliedern verliehen werden, die in vorbildlicher Haltung und Treue zu mindestens 25 Jahre im Verein aktiv mitgewirkt und überaus große Verdienste um den Verein haben.
Das Ehrenmitglied erhält hierzu ein Abzeichen mit Urkunde.
§5 Ehrenvorsitzende/Ehrenvorsitzender
Zur/Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer den Verein 10 Jahre oder länger geleitet hat.
Der Ehrenvorsitzende erhält hierzu ein Abzeichen mit Urkunde.
§6 Vorschlagsrecht
(1) Das Vorschlagsrecht zu den unter §§ 3, 4 und 5 genannten Sportlern und Vereinsmitgliedern, steht grundsätzlich allen ordentlichen Mitgliedern des SV Einheit 1875 Worbis e.V. zu.
(2) Die Vorschläge gemäß Abs. 1, sind schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten und zu begründen.
(3) Die Entscheidung über die Verleihung des Vereinsverdienstabzeichens und der Ehrenmitgliedschaft trifft der erweiterte Vorstand in qualifizierter Mehrheit (75% der anwesenden Mitglieder).
(4) Die Entscheidung über die Ernennung zur/zum Ehrenvorsitzenden trifft die Mitgliederversammlung, nachdem der erweiterte Vorstand die beabsichtigte Ernennung mit qualifizierter Mehrheit (75% der anwesenden Mitglieder) durch Beschluss in einer erweiterten Vorstandssitzung befürwortet hat.
(5) Die Verleihung des Vereinsverdienstabzeichens, der Ehrenmitgliedschaft und die Ernennung zur/zum Ehrenvorsitzenden erfolgt entweder in einer Mitgliederversammlung oder in einer anderen geeigneten Veranstaltung des Vereins durch den geschäftsführenden Vorstand.
(6) Der erweiterte Vorstand kann verliehene Auszeichnungen (Vereinsverdienstabzeichen/Ehrenmitgliedschaft), wenn die/der Ausgezeichnete der verliehenen Auszeichnung nicht mehr würdig ist, oder wenn die Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss beendet wird, durch Beschluss mit qualifizierter Mehrheit (75% der anwesenden Mitglieder) einziehen.
§ 7 Inkrafttreten der Ehrenordnung
Diese Ehrenordnung tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.